Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der KoBu Solutions GmbH
1. Allgemeines – Geltungsbereich (1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Verträge zwischen der KoBu Solutions GmbH und dem Auftraggeber. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn die KoBu Solutions GmbH diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat. (2) Sämtliche Vereinbarungen zur Vertragsausführung werden schriftlich festgehalten und sind Bestandteil dieses Vertrages.
2. Angebot – Angebotsunterlagen (1) Bestellungen, die als Angebot im Sinne des § 145 BGB zu verstehen sind, können von der KoBu Solutions GmbH innerhalb von zwei Wochen angenommen werden. (2) Alle Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Kalkulationen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne ausdrückliche Genehmigung nicht an Dritte weitergegeben werden.
3. Preise – Zahlungsbedingungen (1) Unsere Preise gelten, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk und verstehen sich zuzüglich Verpackungskosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer. (2) Skontoabzüge sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung zulässig. (3) Rechnungsbeträge sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen netto fällig. (4) Im Falle des Zahlungsverzugs werden Verzugszinsen in Höhe von 9 % über dem jeweils gültigen Basiszinssatz p. a. berechnet.
4. Teilabnahmen und Abschlagszahlungen (1) Bei abgeschlossenen Teilleistungen ist die KoBu Solutions GmbH berechtigt, eine Teilabnahme zu verlangen. (2) Abschlagszahlungen werden entsprechend dem Projektfortschritt gemäß § 632a BGB gestellt. Sie gelten als anerkannt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang schriftlich widerspricht.
5. Finanzierung Mit der Unterzeichnung des Angebots legt der Kunde eine vollständig ausgefüllte Selbstauskunft vor. Alternativ kann eine Finanzierungszusage einer Bank eingereicht werden. Erfolgt dies nicht innerhalb von 30 Tagen nach Angebotsunterzeichnung, kann die KoBu Solutions GmbH eine Finanzierungslösung zu einem effektiven Jahreszins von maximal 9,99 % mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren vermitteln.
6. Lieferzeit (1) Lieferfristen beginnen erst nach vollständiger Klärung aller technischen und vertraglichen Fragen. (2) Die Einhaltung von Terminen setzt die rechtzeitige und vollständige Mitwirkung des Auftraggebers voraus. (3) Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach oder gerät in Annahmeverzug, haftet er für alle daraus entstehenden Schäden und Mehrkosten. (4) Alle Termine stehen unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.
7. Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte (1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises Eigentum der KoBu Solutions GmbH. (2) Wird die gelieferte Ware mit einem Grundstück verbunden, tritt der Auftraggeber seine entsprechenden Forderungen sicherungshalber in Höhe des Rechnungswertes an die KoBu Solutions GmbH ab. (3) Bei Zahlungsverzug ist die KoBu Solutions GmbH berechtigt, die gelieferten Waren zu demontieren. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den hierfür notwendigen Zugang zu gewähren.
8. Besondere Bedingungen für PV-Anlagen
Stromzähler: Der Stromzähler wird durch den zuständigen Netzbetreiber bereitgestellt. Für etwaige Verzögerungen übernimmt die KoBu Solutions GmbH keine Haftung. Anfallende Mehrkosten durch eine erforderliche Anwesenheit des Kunden (bis zu 350 EUR zzgl. MwSt.) trägt der Auftraggeber.
Wirtschaftlichkeitsberechnung: Ertragsberechnungen und Prognosen zur Autarkie sind unverbindlich. Eine Garantie für bestimmte Erträge wird nicht übernommen.
Verschattung/Verschmutzung: Leistungsminderungen durch äußere Einflüsse wie Verschattung oder Verschmutzung fallen nicht in den Haftungsbereich der KoBu Solutions GmbH.
Förderfähigkeit: Für die Bewilligung staatlicher Förderungen wird keine Gewähr übernommen, es sei denn, Schäden beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Unterkonstruktion: Die Montage erfolgt auf Basis eines individuellen Statikberichts.
Bestandsanlagen: Vorhandene elektrische Anlagen müssen den Anforderungen der VDE 0100 und den geltenden TAB entsprechen.
Netzanschluss: Der Netzanschluss wird beim zuständigen Netzbetreiber beantragt. Eine Haftung für Kosten oder Auskünfte des Netzbetreibers ist ausgeschlossen.
Erdarbeiten: Erdarbeiten sind nicht Bestandteil unserer Leistung und werden gesondert beauftragt.
Erdung: Die Erdung erfolgt am vorhandenen Potentialausgleich des Gebäudes.
Internetverbindung und Dachstatik: Der Kunde stellt eine stabile Internetverbindung (Ausfallzeit max. 72 Stunden) sowie eine für die Anlage geeignete Dachstatik sicher.
Fertigstellung: Die Anlage gilt mit erfolgreicher AC-Abnahme als betriebsbereit.
Elektrische Prüfungen: Elektrische Prüfungen werden ausschließlich für neu errichtete Anlagenteile durchgeführt.
Zählerkasten: Die technische Realisierbarkeit am bestehenden Zählerkasten liegt in der Verantwortung des Kunden.
9. Gewährleistung (1) Die Gewährleistungsfrist für erbrachte Werkleistungen beträgt 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der Abnahme der PV-Anlage. (2) Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Abnahme schriftlich zu melden. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. (3) Kein Gewährleistungsanspruch besteht bei Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Eingriffe, mangelnde Wartung, äußere Einflüsse wie Sturm oder Hagel sowie Verschattung, Verschmutzung oder fehlerhafte Eigeninstallation entstanden sind. (4) Im Gewährleistungsfall hat die KoBu Solutions GmbH das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde eine Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
10. Ausführung nach geltenden Vorschriften (1) Alle Arbeiten werden nach den anerkannten Regeln der Technik sowie den geltenden DIN-Normen, VDE-Vorschriften und Vorschriften der Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) ausgeführt. (2) Der Auftraggeber stellt alle notwendigen Voraussetzungen für eine sichere Durchführung bereit – insbesondere einen sicheren Dachzugang, freie Arbeitsflächen sowie, falls erforderlich, ein geeignetes Gerüst, sofern dies nicht ausdrücklich im Leistungsumfang der KoBu Solutions GmbH enthalten ist. (3) Verzögerungen oder Mehraufwand, die durch fehlende oder unzureichende Voraussetzungen seitens des Auftraggebers entstehen, gehen zu dessen Lasten.
11. Schadensersatz bei Vertragsbruch Kommt der Auftraggeber seinen vertraglichen Pflichten nicht nach, ist die KoBu Solutions GmbH berechtigt, einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 % der vereinbarten Auftragssumme geltend zu machen. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt vorbehalten.
12. Gesamthaftung (1) Eine weitergehende Haftung der KoBu Solutions GmbH auf Schadensersatz ist – unabhängig vom Rechtsgrund – ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. (2) Dieser Haftungsausschluss gilt gleichermaßen für die persönliche Haftung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
13. Gerichtsstand – Erfüllungsort (1) Für Auftraggeber, die Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist der Geschäftssitz der KoBu Solutions GmbH in Schwaig bei Nürnberg ausschließlicher Gerichtsstand. (2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen.
14. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle unwirksamer Regelungen tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
